Grundsätzlich ist der Bausparvertrag die ideale Anlagemöglichkeit für zukünftige Eigenheimbezietzer und für Interessenten an einer Eigentumswohnung oder Hausmodernisierung. Doch ein Bausparvertrag rentiert sich nicht nur bei einer Immobilieninvestition, sondern ebenso als Geldanlage. Der Bausparvertrag ist renditestark und solide, denn die staatliche Förderung fällt hier spürbar ins Gewicht. Zudem ist mit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 der Bausparvertrag steuerlich noch wertvoller geworden.
Das Bausparen bzw. die Immobilienfinanzierung besteht aus mehreren aufeinander folgenden Phasen: Der Abschluss- und Spar- sowie der Zuteilungs- und Darlehensphase. Zunächst beginnt die Sparphase. In dieser Phase schließen Sie einen Bausparvertrag über die gewünschte Summe ab. Diese wird durch Ihre monatelangen Sparbeträge etwa zur Hälfte angespart. Daraufhin folgt die Zuteilungsphase. An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, sich das angesparte Bausparguthaben und die staatlichen Prämien auszahlen zu lassen. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, folgt die Darlehensphase. Hier erhalten Sie ein Bauspardarlehen, um sich die gewünschte Immobilie zu finanzieren, das sich zu 50 Prozent aus Ihrem angesparten Guthaben (Eigenkapital) und zu 50 Prozent aus einem Bauspardarlehn zusammensetzt. Den Betrag zahlen Sie in monatlichen Zins- und Tilgungsraten zurück. Beim Abschluss des Bausparvertrages kann eine Abschlussgebühr anfallen. Diese sollte nicht höher als 1 Prozent der Bausparsumme sein. Der Vorteil eines solchen Darlehens besteht darin, dass der Darlehnszins über die gesamte Laufzeit konstant niedrig bleibt. Sonderzahlungen können zudem die Tilgungszeit verkürzen.
Einen Bausparvertrag zu erhalten ist heute nicht mehr schwer, denn die Konditionen lassen sich heute optimal bestimmen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitnehmer einen Teil als Vermögenswirksame Leistung bezuschusst. Wenn Sie bereits vorher wissen, ob der Bausparvertrag ausschließlich zu Finanzierung einer Immobilie genutzt werden soll, kann die Bausparsumme dem entsprechend vorab errechnet werden kann. Ändert sich Ihre Lebensplanung oder Ihre Lebensumstände, dann ist auch eine Weitergabe des Anspruches auf das zinsfeste Darlehen möglich. Der Anspruch auf das Darlehen kann innerhalb der Familie weitergeben werden.